Holdingstruktur & Holding-GmbH

Beteiligungen bündeln. Spielraum für Wachstum schaffen.

Eine Holdingstruktur kann operative Risiken, Beteiligungen und Investitionen sauber voneinander trennen. Steuerlich besonders relevant sind Ausschüttungen aus Tochtergesellschaften, ein späterer Anteilsverkauf und die Frage, wie eine bestehende GmbH steuerlich sinnvoll unter eine Holding eingebracht wird.

Holdingvorhaben schildern Konzeption · Umsetzung · Deutschlandweit

Grundlagen

Was ist eine Holdingstruktur?

Bei einer klassischen Holdingstruktur hält eine Muttergesellschaft – häufig eine Holding-GmbH – die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften. Das operative Geschäft verbleibt in den Tochtergesellschaften. Die Holding kann Beteiligungen bündeln, Gewinne für weitere Investitionen aufnehmen oder als Plattform für Zukäufe und eine spätere Unternehmensnachfolge dienen.

Die Holding ist keine eigene Rechtsform. Entscheidend ist die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Ausgestaltung. Neben der typischen GmbH-Holding kommen je nach Zielsetzung auch Personen- oder Mischstrukturen in Betracht. Eine tragfähige Konzeption beginnt deshalb nicht mit der Gründung einer zusätzlichen Gesellschaft, sondern mit dem wirtschaftlichen Ziel: Soll Kapital reinvestiert, ein Haftungsbereich getrennt, ein Unternehmenskauf vorbereitet oder ein späterer Verkauf strukturiert werden?

95 % Steuerfreistellung bei Ausschüttungen

Schüttet eine Tochter-Kapitalgesellschaft Gewinne an eine Holding-Kapitalgesellschaft aus, bleiben die Bezüge körperschaftsteuerlich unter den Voraussetzungen des § 8b KStG grundsätzlich außer Ansatz. Fünf Prozent gelten pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Vereinfacht gesprochen sind damit 95 % der Dividende steuerfrei. Für die Gewerbesteuer und bei niedrigen Beteiligungsquoten gelten zusätzliche Voraussetzungen, die vor der Ausschüttung geprüft werden müssen.

95 % Steuerfreistellung beim Anteilsverkauf

Veräußert die Holding Anteile an einer Tochter-Kapitalgesellschaft, bleibt auch der Veräußerungsgewinn auf Ebene der Holding grundsätzlich zu 95 % außer Ansatz. Dadurch kann ein großer Teil des Verkaufserlöses in der Holding für neue Beteiligungen oder andere Investitionen verfügbar bleiben. Die spätere Ausschüttung an die privaten Gesellschafter ist davon zu unterscheiden und löst regelmäßig eine weitere Besteuerung aus.

Bestehende GmbH in eine Holding einbringen

Eine Holding kann von Beginn an über der operativen Gesellschaft errichtet werden. Bei einer bereits bestehenden GmbH wird häufig geprüft, ob die Anteile im Wege eines qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 UmwStG in eine neu gegründete Holding eingebracht werden können. Ein Ansatz zum Buchwert oder Zwischenwert kann unter gesetzlichen Voraussetzungen eine sofortige Besteuerung stiller Reserven vermeiden. Beteiligungsquoten, Gegenleistungen, Antragserfordernisse und die siebenjährige Sperrfrist sind dabei sorgfältig zu planen.

Steuerneutrale Umsetzung

Kann eine Holding steuerneutral errichtet werden?

Ja, bei einer bestehenden Unternehmensstruktur ist eine Buchwertfortführung häufig möglich. Sie tritt jedoch nicht automatisch ein. Der geeignete Weg hängt davon ab, ob Anteile, ein Betrieb oder einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden und welche Zielstruktur entstehen soll.

Voraussetzungen vor Umsetzung prüfen

Bei einem Anteilstausch nach § 21 UmwStG muss die übernehmende Holding grundsätzlich die Mehrheit der Stimmrechte erlangen oder ausbauen. Zusätzlich sind Wertansatz, Gegenleistung, steuerliches Einlagekonto und spätere Verfügungen über die eingebrachten Anteile zu berücksichtigen.

Wichtig: „Steuerneutral“ bedeutet regelmäßig, dass stille Reserven zunächst nicht aufgedeckt werden. Sperrfristen und Nachversteuerungstatbestände können die Steuerneutralität später rückwirkend beeinflussen.

Beratungsablauf

Von der Zielsetzung zur belastbaren Holdingstruktur.

01

Ziele und Bestand erfassen

Wir analysieren Beteiligungen, Vermögen, Finanzierungswege, Ausschüttungsbedarf und einen möglichen Exit.

02

Varianten vergleichen

Wir stellen Neugründung, Anteilstausch, Einbringung und weitere Gestaltungswege mit ihren Folgen gegenüber.

03

Umsetzung koordinieren

Wir bereiten die steuerlichen Anträge und Werte vor und stimmen den Ablauf mit Rechtsanwälten und Notaren ab.

Kontakt

Holdingstruktur fachlich prüfen lassen.

Schildern Sie uns kurz die bestehende Beteiligungsstruktur und Ihr Ziel. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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