Erstdokumentation
Gewachsene Abläufe erstmals strukturiert aufnehmen und in einer belastbaren Gesamtdokumentation zusammenführen.
Verfahrensdokumentation nach GoBD
WCG erstellt individuelle Verfahrensdokumentationen für steuerlich relevante Prozesse und Systeme. Wir verbinden die Anforderungen der GoBD mit den Abläufen, die im Unternehmen tatsächlich gelebt werden.
Typische Anlässe
Eine Verfahrensdokumentation schafft Transparenz über Systeme, Zuständigkeiten, Kontrollen und die Verarbeitung steuerlich relevanter Daten – im Tagesgeschäft ebenso wie in der Betriebsprüfung.
Gewachsene Abläufe erstmals strukturiert aufnehmen und in einer belastbaren Gesamtdokumentation zusammenführen.
Eingang, Prüfung, Freigabe, Verbuchung und Aufbewahrung strukturierter Rechnungsdaten nachvollziehbar beschreiben.
DMS, digitales Archiv, OCR-Verarbeitung und Schnittstellen in den gesamten Belegprozess einordnen.
Datenübernahme, Altsysteme, Programmversionen und den Erhalt der maschinellen Auswertbarkeit dokumentieren.
Scanprozess, Qualitätskontrollen, Indexierung, Aufbewahrung und den Umgang mit Papieroriginalen festhalten.
Bestehende Dokumentationen an veränderte Prozesse anpassen und ihre Aussagekraft vor einer Prüfung kontrollieren.
GoBD im betrieblichen Gesamtbild
Nach den GoBD muss für jedes steuerlich relevante DV-System eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation vorhanden sein. Aus ihr sollen Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse des Verfahrens vollständig und schlüssig hervorgehen. Umfang und Detailtiefe richten sich nach der Komplexität der Geschäftstätigkeit, der Organisation und der eingesetzten Systemlandschaft.
Eine aussagefähige Dokumentation beschreibt deshalb nicht nur Software. Sie verbindet Belegentstehung oder Belegeingang, Erfassung, Prüfung, Verarbeitung, Speicherung, Wiederauffindbarkeit, Datensicherheit und maschinelle Auswertbarkeit mit den jeweils verantwortlichen Personen und Kontrollen. Änderungen müssen versioniert und historisch nachvollziehbar bleiben.
Die Verfahrensdokumentation verbindet Prozess, System, Verantwortlichkeit und Kontrolle zu einem nachvollziehbaren Gesamtbild.
Bestandteile
Eine bloße Mustervorlage bildet die individuelle System- und Prozesslandschaft regelmäßig nicht ausreichend ab. Wir strukturieren die vorhandenen Informationen, schließen erkennbare Lücken und entwickeln eine verständliche Dokumentation, die mit der betrieblichen Praxis übereinstimmt.
Arbeitsweise
Wir konzentrieren uns auf steuerlich relevante Abläufe und verbinden vorhandene Unterlagen, Interviews und Systeminformationen zu einer konsistenten Gesamtdokumentation.
Wir erfassen Belegwege, Programme, Schnittstellen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und vorhandene Unterlagen.
Wir ordnen die Informationen nach den GoBD, beschreiben die Abläufe verständlich und stimmen offene Punkte ab.
Sie erhalten eine strukturierte Dokumentation sowie Hinweise für Versionierung, Pflege und künftige Aktualisierungen.
Persönliche Beratung
Steuerberater · Lehrbeauftragter für das Fach Unternehmensbesteuerung an der Universität Würzburg
Steuerberater · Lehrbeauftragter für das Fach Unternehmensbesteuerung an der Universität Würzburg
Häufige Fragen
Die GoBD verlangen für steuerlich relevante DV-Systeme eine übersichtlich gegliederte Verfahrensdokumentation. Welche Systeme und Prozesse einzubeziehen sind und wie detailliert die Darstellung sein muss, hängt von Geschäftstätigkeit, Organisationsstruktur und Systemlandschaft des Unternehmens ab.
Regelmäßig gehören eine allgemeine Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, eine technische Systemdokumentation und eine Betriebsdokumentation dazu. Inhalt und Umfang richten sich danach, was für das Verständnis und die Prüfung des konkreten Verfahrens erforderlich ist.
Eine Vorlage kann die Gliederung erleichtern. Sie ersetzt aber nicht die individuelle Beschreibung der tatsächlich eingesetzten Systeme, Belegwege, Schnittstellen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen. Entscheidend ist die Übereinstimmung mit der betrieblichen Praxis.
Bei relevanten Änderungen an Programmen, Schnittstellen, Berechtigungen, Verantwortlichkeiten oder Prozessschritten. Änderungen müssen historisch nachvollziehbar und die jeweiligen Versionen der Dokumentation den eingesetzten Verfahren zuordenbar bleiben.
Strukturierte E-Rechnungsdaten verändern Eingang, Prüfung, Verarbeitung und Aufbewahrung von Belegen. Die Verfahrensdokumentation sollte die verwendeten Formate, Systeme, Konvertierungen, Kontrollen und Archivierungsprozesse nachvollziehbar abbilden.
Nein. Nach den GoBD ist entscheidend, ob eine fehlende oder ungenügende Dokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt. Eine aktuelle und aussagefähige Dokumentation reduziert jedoch Unklarheiten und erleichtert die Verfahrens- und Systemprüfung.
Weitere Schwerpunkte
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