Übergabe in der Familie
Anteile und Verantwortung schrittweise oder zu einem festgelegten Zeitpunkt übertragen.
Unternehmens- & Vermögensnachfolge
Die Übertragung eines Unternehmens verbindet wirtschaftliche, familiäre und steuerliche Interessen. WCG entwickelt tragfähige Nachfolgestrukturen für mittelständische Unternehmen und unternehmerisch geprägtes Privatvermögen.
Typische Anlässe
Nachfolge ist kein einzelner Übertragungsakt. Sie beginnt mit dem Ziel, das Unternehmen, die Familie und das Vermögen zusammenzuführen.
Anteile und Verantwortung schrittweise oder zu einem festgelegten Zeitpunkt übertragen.
Unternehmen und weiteres Vermögen steuerlich abgestimmt auf die nächste Generation überführen.
Die bestehende Struktur auf einen vollständigen oder teilweisen Unternehmensverkauf vorbereiten.
Beteiligungen und Vermögenswerte in einer langfristig tragfähigen Struktur bündeln.
Stiftungsmodelle im Hinblick auf unternehmerische Ziele und steuerliche Auswirkungen einordnen.
Betriebliches und privates Vermögen vor der Übertragung nachvollziehbar strukturieren.
Nachfolgeplanung im Gesamtbild
Eine steuerliche Unternehmensnachfolge berührt regelmäßig mehr als die Übertragung einzelner Geschäftsanteile. Unternehmensbewertung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, die Begünstigung von Betriebsvermögen sowie die künftige Leitungs- und Beteiligungsstruktur müssen aufeinander abgestimmt werden.
Je nach Ausgangslage können eine schrittweise Anteilsübertragung, Nießbrauchsgestaltungen, Poolvereinbarungen, eine Familiengesellschaft, eine Familienholding oder eine Stiftung in die Prüfung einbezogen werden. Entscheidend bleibt stets das individuelle Zielbild.
Nachfolgeentscheidungen wirken regelmäßig in drei Systemen zugleich. Eine tragfähige Lösung verbindet familiäre Interessen, Eigentumsverhältnisse und unternehmerische Verantwortung.
Unsere Beratung
Wir betrachten die Nachfolge ausgehend von Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Zielen. Darauf aufbauend entwickeln und vergleichen wir geeignete Gestaltungsvarianten.
Arbeitsweise
Sie sprechen unmittelbar mit den Steuerberatern, die den Sachverhalt analysieren und die Lösung entwickeln.
Wir erfassen Struktur, Beteiligte, Ziele und den zeitlichen Rahmen des Vorhabens.
Wir stellen geeignete Wege mit ihren steuerlichen und strukturellen Konsequenzen gegenüber.
Wir bereiten die steuerlichen Schritte vor und koordinieren die Umsetzung mit den weiteren Beteiligten.
Ausgewiesene Qualifikation
Steuerberater · Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) · Lehrbeauftragter für das Fach Unternehmensbesteuerung an der Universität Würzburg
Steuerberater · Lehrbeauftragter für das Fach Unternehmensbesteuerung an der Universität Würzburg
Häufige Fragen
Je nach Gestaltung können insbesondere Ertragsteuern, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Unternehmensbewertung sowie die Begünstigung von Betriebsvermögen relevant sein. Hinzu kommen mögliche Sperrfristen und die Abstimmung mit gesellschafts- und erbrechtlichen Regelungen.
Je früher Ziele und Handlungsoptionen geklärt werden, desto größer ist regelmäßig der Gestaltungsspielraum. Der sinnvolle Vorlauf hängt von der bestehenden Struktur und dem geplanten Nachfolgeweg ab.
Ja. Wir können uns auf die steuerliche Gestaltungsberatung konzentrieren und die Umsetzung mit Ihrer laufenden Steuerkanzlei, Rechtsanwälten, Notaren und weiteren Beteiligten abstimmen.
Nein. WCG übernimmt auch klar abgegrenzte Beratungsmandate. Für laufende Deklarationsleistungen kann bei Bedarf eine etablierte Partnerkanzlei eingebunden werden.
Weitere Schwerpunkte
Kontakt
Schildern Sie uns kurz die Ausgangslage und das Ziel Ihres Vorhabens. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
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